Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im nachfolgendem Text die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Präambel

Als mittelständisches Unternehmen legen wir großen Wert auf partnerschaftlichen Umgang mit unseren Kunden und Lieferanten. Unser Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens erreichen wir nur durch eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für Kunden, Partner und uns zu erfolgreichen Ergebnissen führt.

Diese Anforderungen sowie eine sensibilisierte Öffentlichkeit erfordern ein Besinnen auf Werte und Normen wie Partnerschaften auf Augenhöhe, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Dies erfolgt nicht nur, um Imageschädigung und Strafen zu entgehen, sondern insbesondere auch, um einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Partner zu leisten.

Aus diesem Grund hat die FKM Unternehmensleitung ein Compliance Leitbild entwickelt, um das „Was“ (Unternehmensstrategie) durch das „Wie“ zu konkretisieren und verbindlich festzuschreiben.

Eine partnerschaftliche und offene Kommunikation ist Voraussetzung dafür, dass Compliance im Unternehmen umgesetzt und weiterentwickelt werden kann. Die Analyse der Arbeit erfolgt in offener Diskussion mit dem Ziel, die Abläufe über Korrekturmaßnahmen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu optimieren. Zum Umgang miteinander gehört, dass auch unterschiedliche Meinungen zugelassen werden.

 

Was bedeutet Compliance für uns?

  • Unter Compliance verstehen wir die Einhaltung der für das Geschäftsfeld der FKM Elemente GmbH geltenden gesetzlichen Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eigener Regeln.
  • Insofern steht unser Handeln in Übereinstimmung mit den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen von Moral und Ethik.

 

Unser Compliance Leitbild

  • Die FKM Elemente GmbH führt ihre Geschäfte traditionell in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. Damit verbunden ist die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eigener Regeln.
  • Alle im Unternehmen – Gesellschafter, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter – leisten dazu einen grundlegenden Beitrag, indem sie ihr Verhalten und Handeln an geltenden Gesetzen, Grundsätzen und Regeln ausrichten.
  • Insofern ist diese Selbstverpflichtung für uns zukünftig auch Maßstab zur Auswahl von Führungskräften und Mitarbeitern sowie zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten.
  • Alle Führungskräfte und Mitarbeiter der FKM Elemente GmbH sind angehalten, Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder Grundsätze im Einklang mit unseren Unternehmenswerten entgegenzuwirken. Erster Ansprechpartner für die Einhaltung der Compliance Standards ist der unmittelbare Vorgesetzte.
  • Niemandem darf aus der Einhaltung von Recht, Gesetz und den Vorgaben der Compliance Standards ein Nachteil im Unternehmen erwachsen.

 

Unsere Compliance Standards im Überblick

Ausgehend von unserem Compliance Leitbild richten wir unser Verhalten und unternehmerisches Handeln an unseren Compliance Standards zu folgenden Themen aus:

  • Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten
  • Wettbewerbswidrige Absprachen
  • Umgang mit Unternehmenseigentum und –vermögen
  • Soziale Verantwortung
  • Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
  • Umweltschutz
  • Transparenz und Informationspolitik
  • Interessenkonflikte und Bestechlichkeit
  • Bestechung und Korruption
  • Spenden und Sponsoring
  • Datenschutz
  • Vertraulichkeit

 

Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten

Die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten sind von gegenseitiger Fairness geprägt. Wir bekennen uns zu unseren Grundsätzen „Miteinander. Vertrauensvoll. Transparent“. Sie sind unsere Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Lieferanten.

Wir bieten nur Projekte an, die wir beherrschen und versprechen nur das, was wir auch halten können.

 

Wettbewerbswidrige Absprachen

Wir treffen keinerlei wettbewerbswidrige Absprachen. Dies betrifft insbesondere Absprachen mit Kunden und Lieferanten, die das Ziel haben, Wettbewerber in ihrer Freiheit einschränken sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen autonom zu bestimmen.

Wettbewerbswidrige Absprachen gehen zulasten eines fairen und fördernden Wettbewerbs. Diese hindern uns, uns ständig zu verbessern, unterdrücken unsere technische und kaufmännische Kompetenz und führen letztendlich zum Stillstand. Wettbewerbswidrige Absprachen benachteiligen uns somit selbst.

Wettbewerbswidrige Absprachen sind strafbar und führen zu erheblichen Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und/oder Vergabesperren. Daher halten wir die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere geltende Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

 

Umgang mit Unternehmenseigentum und –vermögen

Wir alle haben die Pflicht, mit dem Eigentum und dem Vermögen des Unternehmens, unserer Kunden und Lieferanten zweckmäßig, sparsam und in jeder Hinsicht verantwortlich umzugehen.

Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Sicherung unserer Unabhängigkeit und des Bestandes als mittelständisches Unternehmen.

 

Soziale Verantwortung

Wir gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Voraussetzung ist dabei die Beachtung der einschlägigen Vorschriften sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Wir unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

Wir verpflichten uns im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten.

 

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit

Wir dulden keine Form von illegaler Beschäftigung wie z. B. Kinderarbeit und Schwarzarbeit.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit fördern ausschließlich leistungsschwache Unternehmen am Markt. Sie fördert Preisdumping und schlechte Qualität, schädigt den Arbeitsmarkt und soziale Sicherungssysteme.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind strafbar und können neben Imageverlusten hohe Geldstrafen und/oder hohe Haftstrafen nach sich ziehen.

 

Umweltschutz

Nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz sind für uns zentrale Inhalte unseres Selbstverständnisses.

Bei allen Maßnahmen zum Umweltschutz ist es vorrangiges Ziel, Entscheidungen und Abläufe im Unternehmen so abzustimmen, dass gesetzliche Forderungen eingehalten und der nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen gebührend berücksichtigt und kontinuierlich verbessert wird.

Gleichzeitig sollen im Zuge unserer Tätigkeit Umweltschäden vermieden und die Beeinträchtigung der Umwelt auf das technisch und organisatorisch unvermeidliche Maß reduziert werden. Wir unterstützen nachhaltiges Wirtschaften und umweltbewusstes Handeln unserer Führungskräfte und Mitarbeiter(innen).

 

Transparenz und Informationspolitik

Wir verpflichten uns, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden.

Informationen sind richtig und vollständig an andere berechtigte Bereiche weiterzugeben.

 

Interessenkonflikte und Bestechlichkeit

Wir vermeiden Situationen, in denen unsere persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der FKM Elemente GmbH in Konflikt geraten.

Insbesondere ist es untersagt, sich an den Unternehmen von Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, wenn dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Ein solcher Konflikt ist immer dann gegeben, wenn Art und Umfang einer Beteiligung dazu geeignet sind, Handlungen in Ausübung der Tätigkeit bei FKM Elemente in irgendeiner Form zu beeinflussen.

Kein Mitarbeiter darf Vorteile – in welcher Form auch immer, insbesondere persönliche Geschenke oder Vorteile, die sich aus Geschäftsbeziehungen von FKM Elemente ergeben – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können.

Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten.

 

Korruption und Bestechung

Korruption ist gesetzlich im In- und Ausland auch im privaten Geschäftsverkehr verboten und strafbar.

Im Zentrum von Bestechung und Korruption steht immer die persönliche Bereicherung einer Person unter Missbrauch ihrer Macht. Dies geschieht in aller Regel zulasten eines fairen und fördernden Wettbewerbs, der insbesondere leistungsfähige und gesunde Unternehmen wie FKM Elemente stützt.

Wir lehnen daher jede rechtswidrige Form einer Einflussnahme auf Entscheidungen unserer Kunden und sonstigen Geschäftspartnern ab. In diesem Zusammenhang versuchen wir nicht, Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten Vorteile zu verschaffen, die dazu geeignet sind, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen.

Dritte (zum Beispiel Berater, Makler, Sponsoren, Vertreter oder andere Vermittler) dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden.

 

Spenden und Sponsoring

Genehmigte Spenden und Sponsoring müssen im Einklang mit gesellschaftlichen Werten und dem Unternehmensleitbild von FKM Elemente stehen.

 

Datenschutz

Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Daten von Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern ein.

Zum Schutz personenbezogener Daten ist im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe die notwendige Sorgfalt anzuwenden. Diese sind vertraulich und weisungsgerecht zu behandeln.

Im Zweifelsfall oder bei offenen Fragen ist der Vorgesetzte und / oder der zuständige Datenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren.

 

Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für andere Informationen, an deren Geheimhaltung FKM Elemente, deren Kunden und Lieferanten ein Interesse haben.

Solche Informationen dürfen nicht ohne Erlaubnis an Unbefugte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht für alle Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

 

Wustrow, im November 2020

 

Eckart Achauer Stephan Fischer
Geschäftsführer Geschäftsführender Gesellschafter
Certified Compliance Officer